Hüttenordnung

 

Der Schutz- und Grillhütte in Herbornseelbach

 

 

1.     Die Grillanlage in Herborn – Seelbach Flur 57, Flurstück 175/18 ist Eigentum der Stadt Herborn und wird vom Verein der Naturfreunde Herbornseelbach e.V. verwaltet.

 

 

 

2.   Die Benutzungsgebühr in Höhe von 70€ pro Nutzungstag, sowie eine Kaution ist bei Anmeldung sofort fällig. Die Benutzung darf erst nach Zahlung der obigen Gebühren erfolgen. Die Abrechnung der Strom und Wasser-kosten erfolgt nach Zählerstand. Die Gebühren hierfür betragen 6€ pro 100l Wasser, sowie 0,60€ pro kwh Strom. Wird ein Termin vom Pächter abgesagt, so wird die Benutzungsgebühr nur dann erstattet, wenn sich für diesen Tag ein anderer Pächter findet. Die Kaution wird in diesem Fall erstattet. Die  Kaution wird auch dann zurückgezahlt, wenn der Hüttenwart nach der Benutzung keine Mängel an der   Grillhütte festgestellt hat. Bei Verlust der durch den Hüttenwart für die Zeit der Nutzung überlassenen Schlüssel trägt der Pächter die Kosten des Austausches der Schlüsselanlagen, sowie alle neu zu beschaffender Schlüssel.

 

 

 

3.  An Benutzer unter 18 Jahren wird die Anlage nur vermietet, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter während der Verweildauer anwesend ist und mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den ordentlichen Ablauf übernimmt. Ebenso sind die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

 

 

 

4.   Die Schranke darf nur zur An- und Abfuhr geöffnet werden und ist nach Durchfahrt sofort wieder zu ver- schließen. Das Parken von Fahrzeugen an der Grillanlage ist nicht gestattet und nur unterhalb der Schranke auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen erlaubt. Wildes Zelten und Biwakieren an der Grillanlage ist verboten.

 

 

5.  Die Nutzung der Feuerstelle ist nur zum Grillen vorgesehen. Ein "Lagerfeuer" ist, aufgrund der hohen Hitzeentwicklung und möglichen Schäden an der Dachkonstruktion nicht gestattet. Sollte trotzdem ein größeres Feuer gemacht werden, kann dies unter Umständen den Einsatz einer Wärmebildkamera durch die Feuerwehr zur Folge haben, um etwaige Glutnester an der Überdachung der Grillstelle festzustellen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

 

 

6.  Die Benutzung von Konfettibomben ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich nicht gestattet.

 

 

 

7.  Am Ende der Pachtzeit hat der Pächter die Anlage in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Besonderen Wert wird auf die Reinigung der Tische und Bänke, der Küche, des Fußbodens und der Toilettenanlage gelegt. Verschmutzungen der Außenanlagen (Zigarettenkippen / Schachteln, Flaschendeckel etc.) sind möglichst zu unterlassen, auf jeden Fall aber ebenfalls zu beseitigen.

 

 

 

8.  Die Benutzungszeit endet am Folgetag um 09.30 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die überlassenen Schlüssel bei dem Hüttenwart abzugeben, welcher dann zusammen mit dem Benutzer den Zustand der Anlage überprüft.

 

 

 

9.  Durch seine Unterschrift verpflichtet sich der Pächter, die Hüttenordnung zu beachten und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Beschädigungen, auch fahrlässige Schäden, am Haus mit seinen Einrichtungen, dem gesamten Inventar, sowie sämtlicher Außenanlagen, haben der Pächter / Benutzer sofort zu    beseitigen bzw. sofort Schadenersatz zu leisten.

 

 

 

10.  Im besonderen in den Abend und   Nachtstunden sind Lärmbelästigungen   (Musikanlagen etc.) zum Schutze der   Tierwelt untersagt.

 

 

 

11.  Für die ordnungsgemäße Entsorgung des  Mülls ist der Pächter / Benutzer verantwortlich.

 

 

 

12. Mit der Beaufsichtigung der Grillanlage ist im besonderen der Hüttenwart beauftragt, dessen Vorgaben und Anforderungen strikt Folge zu leisten ist. Desweiteren sind alle Vorstands- mitglieder des Vereins der         Naturfreunde Herbornseelbach e.V. weisungsbefugt und haben, ebenso wie der Hüttenwart, Hausrecht.

 

                  

 

           Herbornseelbach der 01.01.2023,

 

           Der Vorstand der Naturfreunde

 

Bei Fragen und Anregungen kontaktieren Sie uns gerne unter info@naturfreunde-herbornseelbach.de